Welche Pflichten habe ich als Kontaktperson oder Tuberkulosepatient*in?
31/1/2025

Bei einer diagnostizierten Tuberkulose oder nach Kontakt mit einer an Tuberkulose erkrankten Person besteht laut Gesetz die Pflicht, sich nach Aufforderung des Gesundheitsamts dort vorzustellen bzw. zu melden. Diese Maßnahme dient nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern und andere Menschen zu schützen.

Wer an Tuberkulose erkrankt, muss dem Gesundheitsamt mitteilen, mit wem er Kontakt hatte, damit Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden können. Die nötigen Tests wie Blutuntersuchungen oder Röntgenbilder werden meistens im Gesundheitsamt oder nach Absprache bei niedergelassenen Ärzt*innen gemacht. Die Ergebnisse werden dann an das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Es ist wichtig, den Anweisungen Ihres Gesundheitsamtes und Ihrer Ärzt*innen sowie den Maßnahmen des Infektionsschutzes zu folgen. Werden diese nicht befolgt, drohen Zwangsmaßnahmen oder Bußgelder. Nur so kann eine weitere Ausbreitung der Tuberkulose verhindert werden.