Menschen mit einer ansteckenden Tuberkulose dürfen ohne Schutzmaßnahmen keinen direkten Kontakt mit anderen Menschen haben, damit sich die Krankheit nicht weiter verbreitet. Deshalb werden Erkrankte von anderen Personen isoliert, solange eine Ansteckungsgefahr für andere besteht.
Im Krankenhaus dürfen Patient*innen mit ansteckender Tuberkulose ihr Zimmer nur nach Absprache, z.B. für Untersuchungen, verlassen und müssen dann einen geeigneten Mund-Naseschutz tragen. Diese Anordnung muss befolgt werden, um keine anderen Personen zu gefährden. Das medizinische Personal schützt sich mit einer speziellen Atemschutzmaske bei Betreten der Zimmer. Eine Isolierung ist solange notwendig, wie eine Ansteckungsgefahr besteht. Dies ist in der Regel der Fall, wenn noch Bakterien im Auswurf nachweisbar sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Isolierung zu Hause möglich. Dazu sollten die Medikamente allerdings gut vertragen und selbstständig regelmäßig eingenommen werden. Auch dürfen keine besonders infektionsgefährdeten Personen, wie beispielsweise kleine Kinder oder Personen mit eingeschränkter Immunabwehr, in diesem Haushalt wohnen. Ein Mensch mit ansteckender Tuberkulose darf sich nicht in öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Kinos oder auf Partys aufhalten. Bei Kontakt zu anderen muss auch zu Hause ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Das Gesundheitsamt entscheidet zusammen mit den behandelnden Ärzt*innen, ob eine Isolierung im Krankenhaus oder zu Hause möglich ist und wird die Einzelheiten mit den betroffenen Personen besprechen.