In Deutschland ist Tuberkulose per Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. Das bedeutet, dass Ärzt*innen verpflichtet sind, die persönlichen Daten und Befunde von Tuberkulosepatient*innen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt kann daraufhin gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Ihre Daten werden ausschließlich für diesen Zweck verwendet.
Die gemeldeten Fälle werden in anonymisierter Form über die Landestellen an das Robert Koch-Institut übermittelt, das heißt ohne persönliche Angaben wie Namen oder Adressen. Dort werden die Daten aus ganz Deutschland gesammelt und ausgewertet, um die Entwicklung der Tuberkulossituation im Land zu verfolgen. Durch diese Anonymisierung ist es nicht möglich, Sie als einzelne Person zu identifizieren. Zudem unterliegt das medizinische Personal, das an Ihrer Behandlung beteiligt ist, der Schweigepflicht.