Beschäftigte in medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Berufen sind berufsbedingt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Wer regelmäßig in Bereichen mit Personen mit Tuberkulose oder Verdachtssymptomen arbeitet oder z.B. im Labor regelmäßig mit dem Erreger in Kontakt kommt, muss an der arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge teilnehmen.
Wer im Gesundheitswesen beruflich Kontakt zu einer an Tuberkulose erkrankten Person hatte, sollte sich beim Betriebsärztlichen Dienst über eine angebotene Vorsorgeuntersuchung informieren. Die Kosten für Beratung und Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Wird bei der Untersuchung eine Tuberkuloseerkrankung festgestellt, ist dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Auch die Berufsgenossenschaft sollte informiert werden, um zu prüfen, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt. Weitere Informationen zum Thema Berufskrankheiten lassen sich auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege finden.