An allererster Stelle steht die Therapie der Erkrankung und die Verhinderung der Ansteckung anderer Menschen. Patient*innen, behandelnde Ärzt*innen und das Gesundheitsamt bilden dabei ein Team, um das zu erreichen.
Reisen sind in Rücksprache mit dem behandelnden ärztlichen Fachpersonal möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht, der Gesundheitszustand stabil ist und Medikamente regelmäßig eingenommen sowie gut vertragen werden. Das Gesundheitsamt sollte rechtzeitig über die geplante Reise informiert werden.
Reisen in andere Städte oder ins Ausland sollten nur erfolgen, wenn die Therapie auch unterwegs und am Zielort ohne Einschränkungen fortgesetzt werden kann und eine angemessene medizinische Versorgung bei möglichen Problemen gewährleistet ist. Andernfalls besteht das Risiko, dass sich die Erkrankung verschlimmert oder eine Ansteckung anderer Personen auftritt. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann das Gesundheitsamt oder ärztliches Personal kontaktiert werden.